Das Berufsbild des ÖbVI
Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) im BDVI sind kompetente Partner in allen Fragen des Vermessungswesens.

Sie sind beliehene Freiberufler.

Das Besondere:

Der Staat hat ihnen hoheitliche Aufgaben übertragen. Das heißt, sie arbeiten privatrechtlich und haben gleichzeitig behördliche Funktionen. Sie führen zum Beispiel hoheitliche Vermessungen im Kataster durch und sind befugt, Beurkundungen vorzunehmen sowie Bescheinigungen auszustellen.

Aufgrund der hohen Verantwortung, die das Amt des ÖbVI mit sich bringt, wird die Art der Aufgabenwahrnehmung im Thüringer Gesetzes über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ThürGÖbVI) definiert.

Die Tätigkeit als ÖbVI erfordert eine Zulassung, die nur erfolgt, wenn die Befähigung zum höheren bzw. gehobenen vermessungstechnischen Dienst vorliegt und über mehrere Jahre Erfahrungen in der Ausführung von Katastervermessungen im Freistaat Thüringen erworben wurden.

Die überragende Bedeutung des Aufgabenfeldes im Eigentumssicherungssystem von Grund und Boden gebietet es, dass der ÖbVI einen Freien Beruf ausübt und seine Tätigkeit kein Gewerbe darstellt.

Als selbstständige Freiberufler haften die ÖbVI persönlich für ihre Arbeit und tragen Eigenverantwortung. Die öffentliche Bestellung garantiert eine freiberufliche, unabhängige und unparteiische Dienstleistung bei staatlicher Aufsicht.

Die ÖbVI sind an die staatliche Kostenordnung (ThürKostOKat) und die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gebunden und unterliegen daher nur dem Leistungswettbewerb.