Antrag auf Vermessung | ||
Sind Ihnen die Grundstücksgrenzen
aus dem Blickfeld geraten oder möchten Sie für den Bau Ihres Eigenheimes
ein Teilgrundstück erwerben oder fehlt Ihnen für das Baugenehmigungsverfahren
der amtliche Lage- und Höhenplan oder ...? Dann wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Ihres Vertrauens. Sie werden gut beraten. Einen Auszug aus der Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm) vom 29.01.2010 (GVBl. S. 1), zuletzt geändert durch Zweite Verordnung zur Änderung der ThürVwKostOVerm vom 28. November 2016 (GVBl. S. 564), können Sie über unser Büro beziehen. Antragsformulare für eine Liegenschaftsvermessung zum Download finden Sie hier. Darüber hinaus stehen wir Ihnen natürlich jederzeit zur Klärung noch offener Fragen zur Verfügung.
|
||
zur Startseite |