Gebäudeeinmessungsgebühren


Gebäudeeinmessungsgebühren nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm) vom 29.01.2010 (GVBl. S. 1), zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der ThürVwKostOVerm vom
28. November 2016 (GVBl. S. 564), in der jeweils geltenden Fassung.
Für eine genaue Kostenschätzung wenden Sie sich bitte an unser Büro.

 


Rohbauwert
der baulichen Anlage(n)
in EUR bis einschließlich


Für ein Flurstück

Für mehrere Flurstücke (Sammelantrag)
    (Müssen direkt aneinander grenzen!)
     
10.000 
342,30  297,15 
25.000  574,25  503,55 
     
100.000  909,90  793,80 
250.000  1.625,85  1.393,65 
500.000  2.290,20  1.954,80 
     
1.000.000  2.883,60  2.457,90 
2.500.000  4.212,30  3.593,10 
     
5.000.000  5.541,00  4.721,85 
7.500.000  6.876,15  5.850,60 
     
über 7.500.000  1,85 x Wurzel 
aus Rohbauwert 
1,57 x Wurzel 
aus Rohbauwert 


Die aufgelisteten Gebühren beinhalten auch die vom jeweiligen Katasterbereich in Rechnung gestellten Gebühren (Vorbereitung = 60,00 € und Übernahme = 10 % der Nettogebühr) sowie die Umsatzsteuer.