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Der ÖbVI
(Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur) ist Träger eines öffentlichen
Amtes zur Erfüllung von Aufgaben auf dem Gebiet des öffentlichen/amtlichen
Vermessungswesens.
Er ist auf Grund des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG)
und des Thüringer Gesetzes über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure
(ThürGÖbVI) dazu befugt,
- Grundstücksvermessungen (Liegenschaftsvermessungen) auszuführen
und auszuwerten,
- Einsicht in die Daten des Liegenschaftskatasters zu gewähren
sowie Auskünfte und analoge Auszüge daraus zu erteilen,
- Tatbestände, die durch vermessungstechnische Ermittlungen
an Grund und Boden festgestellt werden, mit öffentlichem Glauben zu beurkunden,
- Bescheinigungen zu Sachverhalten im Zusammenhang mit Angaben des amtlichen
Vermessungswesens auszustellen,
- weitere Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens wahrzunehmen und
- unter Berufung auf seinen Berufseid als Sachverständiger
für das Vermessungs- und Geoinformationswesen aufzutreten.
Daneben ist der ÖbVI selbstverständlich auch
im gesamten Bereich der Ingenieurvermessung tätig.
Die Fachaufsichtsbehörde ist das Thüringer Ministerium für Bau,
Landesentwicklung und Verkehr (TMBLV), Werner-Seelenbinder-Straße 8 in 99096 Erfurt.
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