Die Aufgaben des ÖbVI
Der ÖbVI (Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur) ist Träger eines öffentlichen Amtes zur Erfüllung von Aufgaben auf dem Gebiet des öffentlichen/amtlichen Vermessungswesens.

Er ist auf Grund des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) und des Thüringer Gesetzes über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ThürGÖbVI) dazu befugt, 
  1. Grundstücksvermessungen (Liegenschaftsvermessungen) auszuführen und auszuwerten,
     
  2. Einsicht in die Daten des Liegenschaftskatasters zu gewähren sowie Auskünfte und analoge Auszüge daraus zu erteilen,
     
  3. Tatbestände, die durch vermessungstechnische Ermittlungen an Grund und Boden festgestellt werden, mit öffentlichem Glauben zu beurkunden,
     
  4. Bescheinigungen zu Sachverhalten im Zusammenhang mit Angaben des amtlichen Vermessungswesens auszustellen,
     
  5. weitere Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens wahrzunehmen und
     
  6. unter Berufung auf seinen Berufseid als Sachverständiger für das Vermessungs- und Geoinformationswesen aufzutreten.

Daneben ist der ÖbVI selbstverständlich auch im gesamten Bereich der Ingenieurvermessung tätig.

Die Fachaufsichtsbehörde ist das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr (TMBLV), Werner-Seelenbinder-Straße 8 in 99096 Erfurt.